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Gremienwahlen 2024

Die elektronischen Wahlen zum Senat, zum Erweiterten Senat und den Studienakademieräten der Dualen Hochschule Sachsen sind nun vollzogen. Alle Online-Wahlkabinen sind zum 28.11.2024 geschlossen worden und die vorläufigen Wahlergebnisse wurden von den jeweiligen Wahlausschüssen geprüft und anschließend durch die jeweiligen Wahlleitungen intern kommuniziert.

Unter Berücksichtigung der laut Wahlordnung geltenden Einspruchs- und Ablehnungsfristen finden Sie nebenstehend die endgültigen Amtlichen Wahlergebnisse der Senatswahlen und der Studienakademieratswahlen. 

Die Nachwahlen zum Erweiterten Senat in der Gruppe der Hochschullehrenden in den Wahlkreisen Bautzen und Breitenbrunn finden voraussichtlich vom 13.01.2025 bis 19.01.2025 als elektronische Wahl statt.

Die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten an den Studienakademien finden voraussichtlich im Februar 2025 statt. Die entsprechenden Wahlausschreibungen werden voraussichtlich bis Anfang Januar 2025 per E-Mail verschickt. 

Im Folgenden finden Sie - nach Fragen gegliedert - alle wichtigen Fakten zu unseren Gremienwahlen. 

FAQ

1. Grundsätzliches

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Berufsakademie Sachsen, die zum Stichtag in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag fällt gemäß der Wahlordnung auf den letzten Tag der Auslagefrist des Vorläufigen Wählerverzeichnis. Mitglieder der Berufsakademie Sachsen, die ihr Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, können nicht wählen und nicht gewählt werden. Die Auslagefrist der Vorläufigen Wählerverzeichnisse ist der jeweiligen Wahlausschreibung zu entnehmen.

2. Für die Senatswahlen gilt:

Das den Senatswahlen 2024 zugrundeliegende Vorläufige Wählerverzeichnis wird online veröffentlicht. Sie können ab dem Tag der Veröffentlichung innerhalb einer Frist von 10 Tagen prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Weitere Details regelt die Wahlausschreibung. Die zu den Senatswahlen 2024 zugelassenen Wahlvorschläge werden als Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.

3. Für die Studienakademieratswahlen gilt:

Das den jeweiligen Studienakademieratswahlen 2024 zugrundeliegende Vorläufige Wählerverzeichnis wird an den jeweiligen Standorten hochschulöffentlich bekanntgegeben. Dort können Sie ab dem Tag der Veröffentlichung innerhalb einer Frist von 10 Tagen prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Weitere Details regelt die Wahlausschreibung. Die zu den Studienakademieratswahlen 2024 zugelassenen Wahlvorschläge werden an den jeweiligen Standorten hochschulöffentlich bekanntgegeben.

 

 

Die Wahlen finden im Herbst 2024 statt und müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis 30.11.2024 abgeschlossen sein.

Bitte entnehmen Sie die genauen Zeiträume der Wahlen zum Senat, zum Erweiterten Senat und den Studienakademieräten an der Berufsakademie Sachsen den jeweiligen Wahlausschreibungen.

Wahlvorschläge werden grundsätzlich mittels Selbstnominierung angezeigt. Richten Sie Ihre Wahlvorschläge bitte in jedem Fall schriftlich an die jeweils zuständige Wahlleitung. Solange alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie Wahlvorschläge formlos einreichen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Wahlausschreibung.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige, verfrüht oder verspätet eingegangene Wahlvorschläge in jedem Fall zurückgewiesen werden müssen.

Die Amtszeiten starten mit den Konstituierenden Sitzungen der jeweiligen Gremien ab Januar 2025.

Die Termine für die jeweiligen ersten Sitzungen der Studienakademieräte werden je Standort von dem jeweiligen Direktor oder von der jeweiligen Direktorin festgelegt. Näheres regeln die Wahlausschreibungen.

Die Amtszeit dauert für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in allen Gremien in der Regel fünf Jahre mit Ausnahme der gewählten Personen zur Vertretung der Studierenden. Ihre Amtszeit beträgt immer ein Jahr. Nach Ende der regulären Amtszeiten wird neu gewählt.

1. Für den Senat gilt:

21 stimmberechtigte Mitglieder, davon:

  • 11 Personen aus der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • 5 Personen aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Verwaltung, Technik und Wissenschaft,
  • 3 Personen aus der Gruppe der Praxispartner und
  • 2 Personen aus der Gruppe der Studierenden (werden vom Gesamtstudierendenrat durch mittelbare Wahl gewählt).

 

2. Für den Erweiterten Senat gilt:

42 stimmberechtigte Mitglieder, davon:

  • 21 gewählte Mitglieder aus dem Senat sowie
  • 11 Personen aus der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • 5 Personen aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Verwaltung, Technik und Wissenschaft,
  • 3 Personen aus der Gruppe der Praxispartner und
  • 2 Personen aus der Gruppe der Studierenden (werden vom Gesamtstudierendenrat durch mittelbare Wahl gewählt).

 

3. Für die Studienakademieräte gilt:

Jeweils 9 stimmberechtigte Mitglieder, davon:

  • 5 Personen aus der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • 2 Personen aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Verwaltung, Technik und Wissenschaft,
  • 1 Person aus der Gruppe der Studierenden und
  • der oder die Gleichstellungsbeauftragte (wird separat gewählt).

Der Zugang zum Wahlportal erfolgt im Wahlzeitraum über einen personalisierten Link, der zuvor per E-Mail verschickt wird. Darüber erfolgt auch die Authentifizierung der Wahlberechtigten durch das Einloggen mit einer vom elektronischen Wahlsystem generierten Wähler-ID und einem Passwort. Im Anschluss gelangen die Wahlberechtigten zu der digitalen Wahlkabine.

Die Stimmabgabe setzt die Versicherung der Wahlberechtigten voraus, dass die Stimme persönlich und gegebenenfalls mit Hilfe einer Hilfsperson abgegeben wird.

Die Speicherung Ihrer abgegebenen Stimme(n) erfolgt ausschließlich anonymisiert und ohne Möglichkeit, die Reihenfolge des Stimmeingangs nachzuvollziehen. Während der Stimmeingabe kommt es durch das Wahlsystem zu keiner Speicherung Ihrer Stimme(n) auf dem von Ihnen verwendeten Endgerät. Unbemerkte Veränderungen der Stimmeingabe durch Dritte sind ausgeschlossen.

Die Wahlberechtigten haben bis zur endgültigen Stimmabgabe die Möglichkeit, ihre Eingabe zu korrigieren oder die Wahl abzubrechen. Ein Absenden der Stimme(n) ist erst auf der Grundlage einer elektronischen Bestätigung durch die Wählenden möglich. Die Übermittlung ist für den Wähler beziehungsweise die Wählerin am Bildschirm erkennbar. Mit dem Hinweis über die erfolgreiche Stimmabgabe gilt die Wahl als vollzogen. Nach erfolgter Teilnahme ist eine erneute Stimmabgabe nicht möglich.

Das elektronische Wahlsystem wird von unserem Dienstleister POLYAS zur Verfügung gestellt. Der Firma wird lediglich eine amtliche E-Mail-Adresse der wahlberechtigten Person und gegebenenfalls die ihr zuordenbaren Wahlkreise übermittelt.

In der elektronischen Wahlurne werden die abgegebenen Stimmzettel nach einem Zufallsprinzip gespeichert und über mehrere Schritte verschlüsselt. Es existiert zu keinem Zeitpunkt eine Verbindung zwischen den Wahlberechtigten und den abgegebenen Stimmzetteln.

Nach Ende der Wahl wird die Wahlurne elektronisch ausgezählt und die Berufsakademie Sachsen erhält das Auszählungsergebnis der elektronisch abgegebenen Stimmen vom Dienstleister POLYAS.

Nach Ablauf der Wahlfrist kommt der Wahlvorstand unverzüglich zur hochschulöffentlichen Stimmauszählung zusammen. Ort und Zeit der Stimmauszählung bestimmt der Wahlausschuss. Die jeweiligen Termine sind der Wahlausschreibung zu entnehmen.

Die vorläufigen Wahlergebnisse werden vom Wahlvorstand festgestellt und an den Wahlausschuss zur Prüfung übermittelt.

Das amtliche Endergebnis wird nach Überprüfung der Wahlunterlagen durch den Wahlausschuss und nach der Entscheidung über eingegangene Wahlanfechtungen von der jeweiligen Wahlleitung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Berufsakademie Sachsen online veröffentlicht.

Jeder und jede Wahlberechtigte kann gegen die Gültigkeit der Wahl für seine oder ihre Wählergruppe binnen 7 Arbeitstagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse bei der zuständigen Wahlleitung schriftlich einen begründeten Einspruch einreichen.

Über die Einsprüche entscheidet der jeweils zuständige Wahlvorstand gemäß den Regelungen in § 16 Absatz 3 der Wahlordnung.

Den Gremienwahlen 2024 an der Berufsakademie Sachsen liegen die Grundordnung und die Wahlordnung der Dualen Hochschule Sachsen zugrunde. Im Zweifel gelten die dort enthaltenen Regelungen.

Sie finden diese offiziellen Dokumente online in den Amtlichen Bekanntmachungen der Berufsakademie Sachsen:

Ihre personenbezogenen Daten werden aufgrund der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) verarbeitet. Dies geschieht nur zu den hier angeführten Zwecken.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist unsere rechtliche Pflicht zur Durchführung der Gremienwahlen gemäß Art. 6 Abs. 1 Lit. c und e DS-GVO iVm § 4 Abs. 4 DualeHSG, § 52 Abs. 2. 3 SächsHSG und der Wahlordnung der DHSN vom 31.07.2024.

Die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Erfüllung der Mitwirkungsaufgaben der Hochschulmitglieder gemäß § 52 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) iVm der Wahlordnung der DHSN vom 31.07.2024.

Im Rahmen der Durchführung von Gremienwahlen an der Berufsakademie Sachsen werden folgende personenbezogene Daten, soweit vorhanden, von Ihnen erhoben:

  • Familienname, Vorname und ggf. Titel,
  • amtliche E-Mail-Adresse,
  • Amts- oder Berufsbezeichnung (außer Praxispartner und Studierende),
  • Firmenname (nur Praxispartner),
  • Seminargruppenbezeichnung (nur Studierende),
  • Wahlkreis (falls erforderlich) und
  • Wählergruppe (Hochschullehrende, Mitarbeitende usw.).

Diese Daten werden im Rahmen der Durchführung der Gremienwahlen zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • hochschulöffentliche Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlausschusses,
  • Erstellung der Wählerverzeichnisse und Wahlvorschläge,
  • Erstellung der Wahlbenachrichtigung,
  • Erstellung der Stimmzettel,
  • Benachrichtigung der gewählten Kandidierenden und
  • hochschulöffentliche Bekanntgabe der gewählten Mitglieder.

Darüber hinaus werden Informationen zu den Kandidierenden in der Wählergruppe der Praxispartner, die diese der Wahlleitung auf freiwilliger Basis für ihre Vorstellung in den jeweiligen Wahlkreisen zur Verfügung stellen, verarbeitet.

Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten, soweit nicht von Ihnen selbst eingereicht, aus spezifischen Campus-Dual-Abfragen an den Standorten der Berufsakademie Sachsen.

Für Teile der Wahldurchführung bedient sich die Berufsakademie Sachsen eines externen Dienstleisters, der Firma POLYAS in Kassel. Sie hält hohe technische Standards zur Sicherung freier und geheimer Wahlen ein.

Die Firma POLYAS erhält lediglich die amtlichen E-Mail-Adressen der Wahlberechtigten zwecks Durchführung der elektronischen Stimmabgabe.

Die elektronischen Stimmzettel werden von der Verwaltung der Berufsakademie Sachsen mithilfe von POLYAS erstellt. Sie enthalten Angaben über das zu wählende Gremium, die jeweilige Wählergruppe, den Wahlkreis, die Wahlperiode, die Anzahl der zu vergebenden Stimmen sowie die zur Wahl stehenden Kandidierenden.

Mehr Informationen zu den Sicherheitsstandards unseres Dienstleisters finden Sie unter: 

Die Berufsakademie Sachsen speichert Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der hier genannten Zwecke erforderlich ist. Danach werden diese Daten gelöscht.

Spätestens mit Rechtskraft des Wahlergebnisses werden die Daten unverzüglich aus dem elektronischen Wahlsystem gelöscht, sofern und soweit dem keine Aufbewahrungspflichten für Wahlunterlagen aus der Wahlordnung der Dualen Hochschule Sachsen entgegenstehen.

Die Daten der gewählten Personen werden spätestens mit dem Ende der jeweiligen Amtszeit des gewählten Gremiums gelöscht, sofern der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die DS-GVO gewährten Rechte geltend machen, insbesondere:

  • das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO),
  • das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO),
  • das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 DS-GVO; es gelten die Einschränkungen nach § 10 DSG NRW,
  • das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen und
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DS-GVO). Die für die Berufsakademie Sachsen zuständige Stelle ist die folgende:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

Telefon:             +49 351 85471-101

Telefax:              +49 351 85471-109

E-Mail:               post@sdtb.sachsen.de

Dr. Jörg Männicke

Referent für Wissenschaftsmanage-ment/ Stellvertreter des Berufungsbeauftragten

Standort Dresden

Telefon +49 351 44722 209
Fax +49 351 44722 299
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