Sächsisches Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Dualen Hochschule zur Anhörung frei
Sächsisches Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Dualen Hochschule zur Anhörung frei
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: Überführung der Berufsakademie Sachsen in eine Duale Hochschule ist wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der sächsischen Hochschullandschaft.
Das Sächsische Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Überführung der Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule Sachsen zur Anhörung freigegeben.
Ein Ziel der Reform ist die Weiterentwicklung der staatlichen sächsischen Hochschullandschaft. Konkret wird die schon bisher erfolgreiche Berufsakademie Sachsen zur vollwertigen Hochschule entwickelt, die gleichberechtigt neben den anderen Hochschulformen Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen steht.
Damit einher geht eine Aufwertung der Abschlüsse im dualen Studium. Die an der heutigen Berufsakademie erworbenen Abschlüsse stoßen trotz staatlicher Gleichstellung mitunter im In- und Ausland auf Akzeptanzprobleme, die mit der Reform der Vergangenheit angehören sollen.
Organisatorisch entspricht die Struktur der künftigen Dualen Hochschule den bewährten Strukturen anderer Hochschulen. Das heißt: Es wird ein zentrales Rektorat geben, das für insgesamt sieben Standorte der Dualen Hochschule verantwortlich zeichnet. Sonderregelungen gibt es im Interesse der Arbeitsfähigkeit der sachsenweit verteilten regionalen Standorte. Standorte der Dualen Hochschule Sachsen sind die heutigen sieben Studienakademien der Berufsakademie Sachsen.
Das »Geschäftsmodell« der heutigen Berufsakademie bleibt im Kern erhalten. Das bedeutet, dass die Ausbildung an der Dualen Hochschule auch künftig in enger Zusammenarbeit mit Praxispartnern, also Unternehmen oder Institutionen, in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt ist. Der Dualen Hochschule werden im Interesse von Wissenschaftsfreiheit und Wirtschaft auf dem Gebiet der kooperativen Forschung Gestaltungsspielräume eröffnet, die über die derzeitigen Möglichkeiten der Berufsakademie Sachsen hinaus reichen. Davon profitieren auch die Studierenden, da neueste Erkenntnisse im Forschungsbereich direkt in die Lehre einfließen.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte nach dem Kabinettsbeschluss:
»Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen ist ein weiteres großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das wir jetzt in die konkrete Umsetzung bringen. Dafür waren in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Vorbereitungen zu treffen. Das bringt eine weitere Anpassung des gerade beschlossenen Hochschulgesetzes mit sich. Dieses ist die gesetzliche Grundlage zur Erweiterung der Hochschullandschaft um eine zusätzliche Hochschulform. Ich bin zuversichtlich, dass die Transformation der Berufsakademie gelingt und bis Ende 2024 abgeschlossen sein wird.«
Mit der Freigabe zur Anhörung besteht in den nächsten Wochen für eine Vielzahl von Interessensgruppen die Möglichkeit, sich aktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubringen. Insgesamt fast 30 Institutionen wird ermöglicht, Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abzugeben… darunter Studierendenvertretungen, Gewerkschaften, Sozial-verbände, Wirtschaftskammern sowie Interessensvertretungen der Hochschulen.
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Binstitution_ids%5D%5B%5D=10284)